Verdacht auf Neue Influenza A/H1N1 ("Schweinegrippe") - was ist zu tun?
1. Klinik / Symptome
Die Neue Influenzavirusvariante ist eine hochkontagiöse respiratorische Erkrankung (vorwiegend Tröpfcheninfektion). Der aktuelle Ausbruch begann in Mexiko und den USA.Inkubationszeit: 2 - 4 TageSymptome ähnlich denen der saisonalen humanen Influenza:Plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl, Fieber >38°C oder Schüttelfrost, Rhinitis, Halsschmerzen, Husten oder Atemnot, Muskel-, Glieder- und/oder Kopfschmerzen, gelegentlich Übelkeit, Erbrechen, Durchfall.
2. Maßnahmen im klinischen Verdachtsfall
1. Personalschutz bei direktem Patientenkontakt: Sorgfältige Händedesinfektion mit viruswirk-samen Desinfektionsmitteln (z. B. Sterillium). Schutzausrüstung: Schutzkittel, Einmalhandschuhe, ein mindestens mehrlagiger, dicht anliegender Mund-Nasen-Schutz (z. B. FFP2-Maske, bei indirektem Kontakt evtl. FFP1). Bei ausgeprägter Exposition (z. B. Bronchoskopie oder Intubation) soll eine geeignete Schutzbrille und geeigneter Atemschutz (FFP3-Maske) getragen werden.2. Isolierung des Patienten: Möglichst kein direkter Kontakt zu anderen Patienten. Erkrankten Personen wird das Tragen von chirurgischen Masken empfohlen.3. Labordiagnostik veranlassen: Untersuchung auf Influenza-Virus siehe unten!4. Schon bei begründetem Verdacht das zuständige Gesundheitsamt informieren.5. Nach ungeschützten direkten Kontakten mit erkrankten oder infektionsverdächtigen Personen wird eine antivirale Prophylaxe mit Oseltamivir (TAMIFLU) oder Zanamivir (RELENZA) empfohlen. Bei stationärer Aufnahme von Verdachtspersonen erfolgt eine Isolierung gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes.
3. Diagnostik
Eine gezielte Diagnostik hinsichtlich Influenza-A/H1N1 kann nur in Fällen unklarer Symptomatik mit Verdacht auf eine Erkrankung an H1N1, und wenn der Patient einer vom RKI definierten Risikogruppe angehört, als GKV-Leistung durchgeführt werden.
Anforderung: Verdacht auf neue Influenza A/H1N1 (ehemals Schweinegrippe)Angabe der Ausnahmekennziffer für meldepflichtige Infektionserkrankungen 32006 (EBM).Material: 1 Abstrich (Rachenabstrich oder Nasenabstrich)Zu verwendende Abstrichröhrchen: Abstriche mit Gelmedium (keine Kohle!) und flexiblem Tupfer (orange gefärbter Deckel), alternativ auch trockener steriler Tupfer (für den Transport in 1,5 ml NaCl-Lösung).Diagnostik im Labor: PCR auf Influenza-A/H1N1 (Ansatz: Mo-Sa, 10 Uhr)Bei einem positiven Ergebnis erfolgt eine Meldung beim Gesundheitsamt.Anmerkung: In Ausnahmefällen (Nichtverfügbarkeit der PCR innerhalb 24 Stunden nach Probenabnahme) kann ein Influenza-Schnelltest als GKV-Leistung durchgeführt werden.
Quelle: www.rki.de:"Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes für die Hygienemaßnahmen bei Patienten nach Verdacht auf Influenza".
Es gelten für die Versendung der Proben zur Untersuchung auf Schweinegrippe A/H1N1 folgende Bedingungen, die Sie unter den Hinweisen zum Probentransport finden.
Informationen zum Thema Schweinegrippevirus A/H1N1 finden Sie im Internet u.a. auf den Seiten des Robert Koch Insitutes, der WHO, des European Centre for Disease Prevention and Control und des Center of Disease Control (CDC).
Ansprechpartner im Labor: Herr Dr. Klemm (0341/6565-715), Frau Dr. Hoffmann (0341/6565-720), Frau DM Tauchnitz-Hiemisch (0341/6565-739). 
Hinweis zur Beförderung der von Patienten direkt entnommenen Proben (Nasen-, Rachenabstriche, respiratorische Sekrete) bei Verdachtsfällen auf Schweine-Influenza (H1N1, u.a.)
Diese "ansteckungsgefährlichen Stoffe" sind der Gefahrenklasse 6.2 und je nach Fall der UN 2814 (humanpathogen), 2900 (tierpathogen) oder der UN 3373 (Biologischer Stoff, Kategorie B) zuzuordnen. Die Zuordnung zur UN 2814 (bzw. UN 2900) hat auf der Grundlage der bekannten Anamnese und Symptome des erkrankten Menschen (oder Tieres), der lokalen endemischen Gegebenheiten oder der Einschätzung eines Spezialisten bezüglich des individuellen Zustands des erkrankten Menschen (oder Tier) zu erfolgen.
Aktuell erfolgte noch keine Einstufung (WHO) in die Kategorie A.
Wir empfehlen, bis zur Zuordnung durch die WHO, auf der Basis 2.2.62.1.4.2 ADR/RID und IATA-DGR, die Beförderung unter den Anforderungen der Kategorie B (UN 3373) durchzuführen. Die daraus abzuleitenden gefahrgutrechtlichen Konsequenzen sind die korrekte Verpackung nach der Verpackungsanweisung P 650. Diese gilt für die UN 3373.
Die Verpackung muss aus mindestens drei Bestandteilen bestehen:
- Primärgefäß (Abstrich, Behältnis für respiratorische Sekrete) - Sekundärverpackung (bei flüssiger Konsistenz der Materialien zusätzlich Absorptionsmaterial) - Außenverpackung
Die Kennzeichnung der Außenverpackung:
Form eines auf die Spitze gestelltes Quadrat (Raute) "UN 3373" (in der Raute) Mindestabmessung 50 x 50 mm "BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B" (direkt neben der Raute) Bauartgeprüft oder erfolgreiche Fallprüfung (Nachweis notwendig)

Bitte beachten Sie, dass beim Versand grundsätzlich der Absender für die Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist.
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