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 Vaterschaftstest und andere Abstammungsanalysen

Welche Leistungen beinhaltet ein Vaterschaftstest?

Im Rahmen des Vaterschaftstests wird die Möglichkeit der Bestätigung oder des Ausschlusses von der Vaterschaft auf der Basis genetischer Merkmale geprüft und die Vaterschaftswahrscheinlichkeit berechnet. Es wird ein umfassendes Gutachten erstellt, das entsprechend der "Richtlinien der Bundesärztekammer für die Erstattung von Abstammungsgutachten" vom 08.03.2002 die Vaterschaft mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99,9 % bestätigt oder einen Ausschluss von der Vaterschaft beweist.

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

Es werden genetische Merkmale von Kind und Vater untersucht und verglichen. Man wählt solche Merkmale aus, in denen sich die Menschen in der Bevölkerung allgemein stark unterscheiden. Es ist heute möglich, jeden einzelnen Menschen mit einem ganz spezifischen Muster solcher Merkmale auszuweisen, dem sogenannten "Genetischen Fingerabdruck". Mit dem klassischen Fingerabdruck hat dieses Verfahren nichts zu tun, es beruht vielmehr auf einem Nachweis bestimmter, von Person zu Person variabler Merkmale in der Erbsubstanz, der DNA, selbst, die aus Blut oder kleinsten Spuren von Körpergewebe gewonnen werden kann.

Die in einem genetischen Fingerabdruck zusammengefassten Merkmale lassen keine Aussage über eventuell vorhandene Erbkrankheiten oder eine erbliche Veranlagung zu bestimmten Erbkrankheiten zu. Es sind "neutrale" Merkmale, die lediglich eine Zuordnung zu einer bestimmten Person gestatten.

Wie groß ist die Aussagesicherheit des Vaterschaftstests?

Die Aussagesicherheit hängt von der Anzahl der untersuchten Merkmale ab und davon, ob auch die Mutter untersucht wird. Wir testen im Rahmen unserer Analyse mindestens 15 international standardisierte Merkmale. Damit lassen sich die meisten Fälle der Vaterschaft bei Untersuchung eines Kindes und eines mutmaßlichen Vaters mit über 99,9 % Aussagesicherheit lösen und alle "Nicht-Väter" von der Vaterschaft ausschließen. Die Einbeziehung der Mutter in die Analyse garantiert immer eine Aussagesicherheit von >99,9 %.

Welches Probenmaterial kann verwendet werden?

Der Vaterschaftstest wird aus einer kleinen Menge Blut oder aus Mundschleimhautabstrichen ("Speicheltest") durchgeführt.

Untersuchungsmaterialien wie Kaugummis, Babynuckel, Haare und Fingernägel sind für eine sichere Vaterschaftsanalyse ungeeignet, da sie Spuren von mehreren Personen tragen können, die den genetischen Fingerabdruck der zu untersuchenden Person überlagern und damit verfälschen können.

Kann ein privat erstelltes Gutachten vor Gericht verwendet werden, falls es zu einem Prozess kommen sollte?

Die in der Gemeinschaftspraxis Dr. Reising-Ackermann und Kollegen erstellten Vaterschaftsanalysen sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und unterliegen strengen Qualitätsstandards unter Einbeziehung der aktuellen "Richtlinien der Bundesärztekammer für die Erstellung von Abstammungsgutachten" vom 08.03.2002.

Das Gericht kann das Gutachten als Beweis anerkennen, kann jedoch nach Ermessen auch weitere Untersuchungen veranlassen.

Es ist sinnvoll, ein Gutachten vorab privat erstellen zu lassen, da dadurch häufig Gerichtsprozesse vermieden werden können und zumeist deutlich geringere Kosten entstehen als bei einem gerichtlich bestellten Gutachten.

In welchem Zeitraum und wem wird das Vaterschaftsgutachten zugestellt?

Ein Gutachten wird in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen erstellt. Da jeder Ausschluss von der Vaterschaft in einer zweiten unabhängigen Analyse bestätigt werden muss, kann die Untersuchungsdauer bis zu einem Monat betragen. Unmittelbar nach der Begutachtung erfolgt die schriftliche Zustellung des Gutachtens ausschließlich und persönlich an den / die Auftraggeber/in. Unser Personal ist zur Vertraulichkeit bezüglich der Gutachten strengstens verpflichtet.

Welche organisatorischen Dinge müssen beachtet werden?

Zur Abnahme muss durch die Erwachsenen ein gültiger Ausweis mit einem Lichtbild vorgelegt werden, für Kinder die Abstammungsurkunde (eine Kopie ist ausreichend). Zu beachten ist, dass in unserer Einrichtung ein Vaterschaftstest nur mit der Zustimmung der Sorgeberechtigten durchgeführt wird.

 

 

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 Präanalytik: Informationen zur Probenentnahme


1. Bitte zunächst das Begleitformular “Niederschrift über Blutentnahme und Identitätsprotokoll” ausfüllen. Es muss von Erwachsenen ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild, von Kindern die Abstammungsurkunde oder eine Kopie vorgelegt werden.

2. Eine Probenentnahme bei einem Kind darf nur mit Einwilligung des sorgeberechtigten Elternteils vorgenommen werden. Bei verheirateten, getrennt lebenden Elternteilen müssen beide zustimmen. (Es gibt bei von ihrer Familie getrennt lebenden Vätern die Tendenz, zu Besuch weilende Kinder heimlich testen zu lassen – bitte nicht ohne Zustimmung der Mutter Proben entnehmen).

3. Der Vaterschaftstest kann auf Wunsch aus Blut oder aus einem Mundschleimhautabstrich durchgeführt werden.

Blut

• Ein 2 ml EDTA-Röhrchen ist ausreichend (Es werden ca. 200 µl EDTA-Blut benötigt).

• Bitte achten Sie auf die eindeutige Beschriftung des Röhrchens mit Name, Vorname und Geburtsdatum im Beisein des Spenders, der die Abnahme im Begleitformular „Niederschrift über Blutentnahme und Identitätsprotokoll” mit seiner Unterschrift bestätigen muss.

Mundschleimhautabstriche (bitte 2 Stäbchen abnehmen)

• Die zu untersuchenden Personen dürfen eine halbe Stunde vor Probenentnahme nichts essen oder trinken.

• Bei der Abnahme bitte Handschuhe tragen.

• Es werden sterile Wattestäbchen (nerbe-plus™) verwendet. Die Abnahme erfolgt durch 5-6maliges Auf- und Abstreichen des Tupfers an der durch Öffnen des Mundes gespannten Mundschleimhaut. Danach wird das Stäbchen in das Röhrchen zurückgeführt und verschlossen.

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