Vaterschaftstest und andere Abstammungsanalysen

Welche Leistungen werden angeboten??

Am MVZ Labor Dr. Reising-Ackermann und Kollegen wird im Rahmen eines Vaterschaftstests auf der Grundlage der Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) vom 26.07.2012 die Möglichkeit der Vaterschaft auf der Basis genetischer Merkmale geprüft und ein umfassendes Gutachten erstellt. Es sind privat beauftragte Gutachten sowie gerichtlich bestellte Gutachten möglich.

Das Labor Dr. Reising-Ackermann und Kollegen ist nach der für die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung  maßgeblichen Norm DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und beteiligt sich regelmäßig an den Ringversuchen zur Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB).

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

Es werden genetische Merkmale von Kind und Eltern untersucht und verglichen. Man wählt solche Merkmale aus, in denen sich die Menschen in der Bevölkerung allgemein stark unterscheiden. Es ist heute möglich, jeden einzelnen Menschen mit einem ganz spezifischen Muster solcher Merkmale auszuweisen, dem sogenannten „Genetischen Fingerabdruck“. Mit dem klassischen Fingerabdruck hat dieses Verfahren nichts zu tun, es beruht vielmehr auf einem Nachweis bestimmter, von Person zu Person variabler Merkmale in der Erbsubstanz, der DNA, die aus Blut oder Mundschleimhautabstrichen gewonnen wird.

Wie groß ist die Aussagesicherheit des Vaterschaftstests?

Wir testen im Rahmen unserer Analyse mindestens 21 international standardisierte Merkmale. Damit erreichen wir gemäß den Richtlinien der GEKO eine AVACH (kombinierte Allgemeine Vaterschaftsausschließungs-Chance) von mindestens 99,999%. Es werden i.d.R. Mutter, Kind und mutmaßlicher Vater in die Untersuchung einbezogen. Die Untersuchung der Mutter dient der Identitätssicherung des Kindes. Bei einem volljährigen Kind ist die Untersuchung der Mutter nicht unbedingt erforderlich. Die Bestätigung der Vaterschaft mit einem Wahrscheinlichkeitswert von >99,9% entspricht dem Verbalprädikat „Vaterschaft praktisch erwiesen“. Ein Ausschluss unterliegt keiner Wahrscheinlichkeit. 

Welches Probenmaterial kann verwendet werden?

Der Vaterschaftstest wird aus Mundschleimhautabstrichen („Speicheltest“) oder aus einer kleinen Menge Blut durchgeführt. Dabei werden von jeder Person jeweils zwei Proben entnommen, da im Fall eines Ausschlusses eine Bestätigungsanalyse in der zweiten Probe durchgeführt wird. Untersuchungsmaterialien wie Kaugummis, Babynuckel, Haare und Fingernägel sind für eine sichere Vaterschaftsanalyse ungeeignet, da sie Spuren von mehreren Personen tragen können, die den genetischen Fingerabdruck der zu untersuchenden Person überlagern und damit verfälschen können.

Kann ein privat erstelltes Gutachten vor Gericht verwendet werden, falls es zu einem Prozess kommen sollte?

Die im MVZ Dr. Reising-Ackermann und Kollegen erstellten Abstammungsanalysen sind akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 und unterliegen strengen Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission.

Das Gericht kann das Gutachten als Beweis anerkennen, jedoch nach Ermessen auch weitere Untersuchungen veranlassen.

Es ist sinnvoll, ein Gutachten privat erstellen zu lassen, da dadurch Gerichtsprozesse vermieden werden können und deutlich geringere Kosten entstehen als bei einem gerichtlich bestellten Gutachten. 

Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?

Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen erstellt. Unmittelbar nach der Begutachtung erfolgt die schriftliche Zustellung an die Auftraggeber.

Unser Personal ist zur Vertraulichkeit bezüglich der Gutachten strengstens verpflichtet. Telefonische Auskünfte werden aus Datenschutzgründen nicht erteilt. 

Wieviel kostet ein Vaterschaftsgutachten?

Ein Vaterschaftsgutachten kostet für drei Personen (in der Regel Mutter, Kind und mutmaßlicher Vater) 369 € inklusive Mehrwertsteuer, für jede weitere Person zusätzliche 100 €. Erfolgt die Probenentnahme bei uns im Labor, Strümpellstraße 40, 04289 Leipzig, werden zusätzlich 10 € pro Person Abnahmegebühr berechnet.

Welche organisatorischen Dinge müssen beachtet werden?

Die Abnahme der Proben erfolgt direkt in unserem Labor oder durch einen Arzt. Dieser fordert die erforderlichen Unterlagen zur Aufklärung, Einwilligung und Identitätssicherung sowie sterile Abstrichtupfer personenbezogen im Labor an. Ein Versand an Privatpersonen erfolgt nicht.

Vor Abnahme der Proben erfolgt eine Aufklärung über die genetische Untersuchung (Aufklärungsinformationsblatt) und die Unterzeichnung der Einwilligungserklärung. Anschließend wird eine Identitätsprüfung durchgeführt. Bei Erwachsenen erfolgt sie über Vorlage eines gültigen Ausweises mit Lichtbild, bei Kindern über die Geburtsurkunde (eine Kopie ist ausreichend). Bei Personen ohne deutsche Staatangehörigkeit ist zusätzlich ein von einer deutschen Behörde ausgestelltes Dokument mit Name, Geburtsdatum, Wohnort und Lichtbild notwendig.

 

Stand: 10.11.2023

Anmeldung Vaterschaftstest

Labor Strümpellstraße 40
Telefon: 0341 6565-793
vaterschaftstest@labor-leipzig.de


Praxis für Humangenetik Leipzig
Telefon: 0341 9939-8491
praxis-humangenetik@labor-leipzig.de

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