Inkrafttreten Gendiagnostikgesetz:
"Der §8 beinhaltet, dass eine genetische Untersuchung oder Analyse nur vorgenommen werden darf, wenn die betroffene Person (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen Probe schriftlich eingewilligt hat"(01.02.2010)
Akkreditiertes Labor:
Das MVZ Labor Dr. Reising-Ackermann und Kollegen ist für molekulargenetische Diagnostik nach DIN EN ISO 15189 und DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Wir beteiligen uns regelmäßig an den Ringversuchen zur Qualitätskontrolle des "European Molecular Genetics Quality Network", der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung.