Information zur Eingabe der positiven Testergebnisse
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) eine Corona-Warn-App entwickelt und am 16.06.2020 den Bürgern zur Verfügung gestellt. Diese App leistet einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der aktuellen Pandemie und kann signifikant helfen, das aktuelle Infektionsgeschehen kontrollierbarer zu machen, in dem Infektionsketten für jeden Bürger selbst erfasst und vollkommen anonym an andere App-Nutzer weitergegeben werden können. Die App kann dem Benutzer empfehlen, sich auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Lösung ist die gesicherte Übertragung eines positiven Testergebnisses in die App. Damit der Patient ein positives Testergebnis in der Warn-App eingeben kann, benötigt er eine eindeutige Auftragskennung als UUID (QR-Code), die mit dem Laborbefund übermittelt wird. Somit soll der Missbrauch der App verhindert werden.
Dieses Verifizierungsverfahren steht den Laboren leider noch nicht zur Verfügung, da der zu nutzende neue Anforderungsschein (Muster 10i) zunächst von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) implementiert werden muss. Seitens der KBV wird das Anforderungsformular mit dem abtrennbaren QR-Code für den Patienten frühestens zum 24. Juni erstellt. Erst nach Druck und Verteilen des neuen Formulars können die Laboratorien über diesen QR-Code verfügen.
Aktueller Entwicklungsstand
Bis dieses Verfahren zur Verfügung steht, sollten die Patienten einen Alternativweg nutzen, um ein positives Ergebnis in die App einzutragen. Dafür sollten die Patienten die Hotline der Telekom unter +49 800 7540002 anrufen und mitteilen, dass sie positiv getestet wurden. Die Patienten erhalten dort eine TAN, die in der App eingegeben werden kann. Damit werden Kontaktpersonen automatisch und anonym über die Warn-App informiert, dass in ihrer Umgebung eine Person positiv getestet wurde. Für die gesetzlich versicherten Personen, welche über die App eine Empfehlung erhalten, sich auf SARS-CoV-2 testen zu lassen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Die fachärztlichen Labore haben keine Möglichkeit, TANs herauszugeben.
Video
Im Video "Wie Sie einen positiven Corona-Test richtig in die Corona-Warn-App eintragen." werden die aktuell notwendigen Schritte zur Eingabe des Corona-Ergebnisses erklärt.
> zum Video der ALM
Abrechnung
Zum Start der Corona-Warn-App wurden neue Leistungen in den EBM aufgenommen, um den Abstrich und die Laboruntersuchung zu vergüten. Ärzte können sie ab sofort bei Versicherten abrechnen, die nach einem Warnhinweis der App für einen Test in die Praxis kommen.
Die Abrechnung des Abstrichs erfolgt über die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 02402 (91 Punkte/10 Euro).
> zum Artikel der KBV